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Auf was es bei der Prozessfinanzierung ankommt - OVB Vermögensberatung Nürnberg informiert


Die Prozessfinanzierung kann hier der Ausweg sein. Mandanten, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und auch nicht rechtsschutzversichert sind, erhalten durch die Prozesskostenfinanzierung dennoch eine faire Gerichtsverhandlung



"Die OVB Vermögensberatung Nürnberg bietet eine umfassende und individuelle Beratung auf diesem Gebiet an und informiert über aktuelle Entwicklungen und Möglichkeiten. Das Thema Prozesskosten und Finanzierung wird leider allzu häufig unterschätzt und ausgeblendet", erklärt Rainer Wünsche, Büroleiter der OVB Vermögensberatung Nürnberg. Wie funktioniert die Prozesskostenfinanzierung und was steckt dahinter? Die Prozesskostenfinanzierung ist eine Investition in ein Risiko. Kläger und Prozesskostenfinanzierer bilden dafür eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Der Investor bringt seine Geldmittel ein und der Kläger seinen Anspruch, der eben noch gerichtlich durchgesetzt werden muss. Nach Erreichen des Gesellschaftszwecks, der rechtskräftigen Durchsetzung des Anspruchs, wird die GbR wieder aufgelöst und der Gewinn nach den vertraglichen Vereinbarungen aufgeteilt. Wird der Prozess verloren, übernimmt der Prozessfinanzierer die Kosten.



Was wird finanziert? Finanziert werden Ansprüche, bei denen es um Geldzahlungen oder werthaltige Ansprüche geht. Diese können aus Kauf- oder Werkverträgen sowie Dienstleistungsverträgen oder gesetzlichen Regelungen stammen. Ansprüche können sich aus Unternehmenskaufverträgen, Arbeitsverträgen, Versicherungsverträgen oder aus Anlageberatungsverhältnissen ergeben. Beispiele gibt es aus der Arzthaftung, Erbrecht, Handelsvertreterausgleich und Architektenhonorar. Ein Prozesskostenfinanzierer kann in jeder Phase eines Rechtsstreits hinzugezogen werden. Je früher ein geeigneter Partner hinzugezogen wird, desto eher kann ein Gegner im Verfahren zur Einlenkung überzeugt werden. Empfehlung der OVB Vermögensberatung Nürnberg Die ROLAND ProzessFinanz ist mit einem Urteil von "EURuro aktuell" mit einem sehr gut bewertet. Der Bewertung liegen vier unterschiedliche Leistungskriterien zugrunde. So untersuchte Euro, in welchen Rechtsgebieten das Unternehmen Prozessfinanzierung anbietet und wie der Erlös bei einem gewonnenen Prozess zwischen Kunde und Prozessfinanzierer verteilt wird. Außerdem war ausschlaggebend, ob weitere Dienstleistungen wie beispielsweise ein Forderungsmanagement oder eine Beratung bei der Auswahl von Gutachtern angeboten werden. ROLAND punktete vor allem beim vierten Kriterium, dem Mindeststreitwert: Kunden der Muttergesellschaft ROLAND Rechtsschutz können sich ihren Prozess bereits ab einem Streitwert von 5.000 Euro finanzieren lassen - das ist einzigartig im Markt.






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