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Fachgebiet, Forderungsart

z.B. Arbeitsrecht, Schadenersatz, Schmerzensgeld:


Wenn Sie sich für den Auftrag vom 08.11.2014 interessieren müssen Sie sich anmelden.
Der Auftrag befindet sich im Status: Neu

Bei diesem Auftrag geht es um:

Mietminderung
habe zum 1.8.13 ein mietverhälniss als mieter begonnen in dem ich unwissentlich aber eigendlich nur untermieter war. Habe vor Vertragsbeginn eine Mietkaution in höhe von: 1.131.- Euro gezahlt und ab Mietbeginn monatlich meine Miete in Höhe von 550.-Euro gezahlt. Im Oktober 2013 habe ich dann überraschenderweise durch den Eigentümer (also dem eigendlichen Vermieter) erfahren dass der bestehende Mietvertrag unzulässig sei,da der Vermieter mit der Untermiete nicht einverstanden war. Da der Hauptmieter im Zahlungsrückstand war. Schlug mir der Vermieter vor einen gültigen Mietvertrag direkt mit ihm abzuschliessen mit der Vorraussetzung die Miet einschliesslich der Oktobermiete zukünftig direkt an ihn zu zahlen. Zu den schon Vorhandenen Mietmängel,wie die insgesammt 32-zerplatzten Glasbausteinen der 4 Fenster im Wohnzimmer als auch der fehlenden Küchenanschlüsse für Herd und Wasser und Abflussleitung für waschmaschine und Spühle, versprach mir der Vermieter sich umgehend drum zu kümmern. Allerdings erhielt ich die Küchenanschlüsse erst im Februar 2014, Und auch den Mietvertrag erhielt ich erst dann, aber auch nur durch meine Androhung mich sonst an den Mieterschutz zu wenden. auf eine Mietminderung bezüglich der fehlenden Anschlüsse auf die ich 6 Monate lange gewartet hatte wärend ich aber die volle Miete geleistet hatte wollte sich mein Vermieter nicht einlassen.Auch nicht bezüglich der immernoch nicht behobenen Mängel der Fenster,welche sowohl für das Eindringen von Kälte als auch von Feuchtigkeit sorgten. Ende April fing es dann aufgrund eines undichten Daches in beiden Schlafzimmer an über mehrre Wochen stark von der Decke zu regnen.Nach dem ich ihn sofort darüber in Kenntniss setzte kam dieser auch in Begleitung eines Dachdeckers um den Schaden zu begutachten,woraufhin er mir versicherte der Dachdecker würde den Schaden binne der nächsten vier Wochen beheben. DA aber 8 Wochen später immer noch nichts geschah und mein Vermieter telefonisch nicht mehr erreichbar war kürzte ich die Miete auf 100.-Euro Woraufhin mich mein Vermieter aus dem Urlaub aus anrief um nach den fehlenden Mietzahlung von 100.-Euro zu fragen. Auf meine Begründung hin das Dach seie immernoch nicht repariert versicherte mir mein Vermieter eine andere Firma zu beauftragen vorbei zu kommen. Welche dann zwei Wochen später auch kam,und mir erklärte dass die Dachplatten des kompletten Daches Risse gebildet hätten,weswegen er den Verdacht hätte es könnten Asbestfasern in die Wohnung gelangen,welche Gesundheitsgefährdent seien und weswegen dringend das Dach erneuert werden müsse. Was mein Vermieter allerdings ablehnte und lediglich die Firma beautragte das Loch im Dach provisorisch zu stopfen. Was lediglich dafür sorgte dass es nun nicht mehr von der Decke regnete ,die Wände aber nach wie vor mit Wasser voll liefen. Meiner Aussage bezüglich der Feuchten Schlafzimmerwände, wies er ab mit der Antwort ich würde mir das nur einbilden. Nach mehreren Aufforderungen auf die Behebung der Mängel und auch der Ankündigung auf Mietminderung Mit Androhung gerichtliche Schritte einzuleiten. Bat mich mein Vermieter dies bitte nicht zu tun,da er weder im Besitz einer Baugenehmigung für den Umbau als auch einer Nutzungsgenehmigung als Wohnraum wäre,da dies vorher nur ein ehmaliges Gewerbliches Gebäude war.Er würde sich auch nun umgehend um alle reparaturen kümmern. Mitlerweile haben wir allerdings schon Anfang November 2014 und sowohl die Schlafzimmerwände als auch die Küchenwände weisen bereits grosse Schimmelflecke auf. Was kann ich jetzt diesbezüglich tun????

Auftrag/Untersuchung/Prüfung in: 63456 Hanau



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