Auftragsbörse fuer Erfolgsanwälte. Bei uns finden Sie Erfolgsanwälte aus vielen Fachgebieten.

Wir moechten unsere Webseite fuer Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern. Dazu verarbeiten wir Ihre Daten und arbeiten mit Cookies.

Technisch notwendige Funktionen

Wir nutzen Ihre Daten ausschliesslich, um die technisch notwendige Funktionsfaehigkeit zu gewaehrleisten. Die Verarbeitung findet nur auf unseren eigenen Systemen statt. Auf einigen Seiten koennen daher Inhalte nicht angezeigt werden. Sie koennen den Zugriff auf die Inhalte ggf. individuell freischalten. Mehr dazu in Nr. 4 unserer Datenschutzerklaerung.

Alle Funktionen

Dazu verarbeiten wir Daten auf unseren eigenen Systemen. Darueber hinaus integrieren wir von externen Anbietern Inhalte wie Videos oder Karten und tauschen mit einigen Anbietern Daten zur Webanalyse aus. Mehr zu Anbietern und Funktionsweise in unserer Datenschutzerklaerung.

Notwendige Cookies

Diese Cookies sind fuer die korrekte Anzeige und Funktion unserer Website ein

Google Analytics

Misst Metriken rund um die Websitenutzung, wie z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer, verwendete Browser und Conversions.
Datenschutzerklaerung

Google Optimize

Wird fuer das Ausspielen und Messen von unterschiedlichen Websitevarianten (sogenannte A/B-Tests) verwendet.
Datenschutzerklaerung

Facebook

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Facebook besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen. Datenschutzerklaerung
Datenschutzerklaerung

Google Ads

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen ueber Google Ads besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung

LinkedIn

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen ueber LinkedIn besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung

Twitter

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Twitter besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung

Awin

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Awin besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung



Eine Abomodell ist in Arbeit, der Zugang wird dann kostenpflichtig sein


Schnellsuche:

Fachgebiet, Forderungsart

z.B. Arbeitsrecht, Schadenersatz, Schmerzensgeld:





Online-Vorkassenbetrug

Online-Vorkassenbetrug
Im Jahr 2018 wurden in Deutschland über 50 Milliarden Euro durch Onlinehandel umgesetzt. Die meisten der Geschäfte laufen seriös ab und alle Parteien sind zufrieden. Gleichzeitig ist das Internet ein Tummelplatz für Betrüger.



Auch die Vorsichtigsten können im Internet schnell zu Opfern werden. Die einfachste Masche ist auch gleichzeitig die effektivste. Es werden Waren zu sehr günstigen Konditionen angeboten die dann regen Absatz erzeugen. Wer will nicht schnell einen günstigen Fernseher oder ein neues Handy. Wer kümmert sich da um die Zahlung per Vorkasse.

 

Sobald Geld überweisen wird ist es weg. Da kann die Bank nicht mehr viel machen. Natürlich ist Deutschland ein Rechtsstaat, jedoch sind die Konten auf die überweisen werden soll selten Seriös. Meist ist das Konto gehackt oder mit falschen Daten angelegt. Sogenannte Geisterkosten werden weltweit gehandelt und sind billiger als man glaubt.





Man sollte seine Käufe also eher als Lastschrift oder oer Kreditkarte durchführen. Hier bestehen reelle Chancen den Kauf zu stornieren. Paypal bietet auch einen Schutz, jedoch wurden hier die Bedingungen verschlechtern. Mittlerweile reicht das Absenden eines Kartons und Paypal bleibt auf dem Geld sitzen.

 

Banktransfersystem wie Western Union oder Moneygramm k.ann man nicht zurückholen. Sobald einer das Geld abholt ist es weg.

 



Oftmals werden die Gelder direkt ins Ausland abgezogen. Das merkt man an den beiden ersten Buchstaben der IBAN. Ist das Geld erst mal im Ausland kann man alles Jammern vergessen. Denn ein Staatsanwalt wird wegen ein paar hundert Euro nicht unternehmen.,

 

Der beste Deal ist Nachnahme oder auf Rechnung. Nur wird das ein privater Verkäufer nicht wollen, denn dann hat er das Risiko. Daher sollte stets versuchen einen seriösen Verkäufer zu finden. Auch wenn man dann kein Schnäppchen machen kann.








zurück>




Artikel lesen
Keine Kennzeichnungspflicht bei offensichtlicher Werbung

Keine Kennzeichnungspflicht bei offensichtlicher Werbung

n dem Fall war ein Wettbewerbsverband gegen eine Influencerin aus Hamburg vorgegangen, die mit Werbung ihren Lebensunterhalt verdient. Ein Wettbewerbsverband ist meist nur eine schöne Umschreibung für einen Abmahnverein. Die legen sich meist mit kleinen Unternehmen an, die meist ohne re.....
mehr Infos




Freunde im Netz:

Hier einige Empfehlungen aus dem WEB für Sie: Gauner und Verbrecher am Konto erkennen | Echte Ausweise oder nicht |