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Verbraucher VS Unternehmen

Verbraucher VS Unternehmen
Kommt ein Verbraucher in Zahlungsverzug klagt das Unternehmen oder jagt die Inkassowelle auf ihn. Dem Unternehmen sind die geringen Kosten egal.



Denn das nur wenige nicht zahlen rechnet es sich dennoch. Oder man hat mit Anwälten und Inkassos passende Rabatte. Denn wenn genug Verfahren gewonnen sind kommt das Geld vom Gegner rein. Und tausend identische Fälle verursachen wenig Kosten.

 

Andersrum ist eine ein Unternehmen wie das des armen Don Quichotte der vergeblich versucht gegen die Übermacht der nimmermüden Feinde anzukämpfen.

 

Nehmen wir das Beispiel die BSQ Bauspar AG. Als Unternehmen bereits verstorben haben es die anderen Bausparkassen als maroden Erbfall übernommen. Höhe Zinse, geringe Gewinne schmälern den Ertrag, gefährde das Kapital. Also wird man kreativ bei der Vertragsauslegung und zahlt Bonuszinsen nicht mehr aus. Ihr gutes Recht wird später das OLG feststellen und den Streit beenden.





Die ersten Kunden gewannen und verloren bei dem einen oder Amtsrichter in Nürnberg, dem Sitz der BSQ. Einige verglichen sich und andere nicht.
Bei 2000 Euro Forderung und einen 50/50 Vergleich bleiben noch 700 Euro über als Gewinn.

Bei 1000 Euro kaum mehr als 250 Euro. Da kann man es gleich lassen.

Aber es kann noch schlimmer kommen. Wenn man in der ersten Instanz gewinnen sollte, es der Gegner aber weitertreibt. Würde man sich nun bei 2000 Euro vergleichen weil man Angst hat zu verlieren, blieb ein Verlust von fast 900 Euro.

 

Es gab aber auch noch ärmere Verbraucher, die zweimal gewannen. Denen blieben bei einem negativen Urteil ein Verlust von 4400 Euro. Und es gab nur negative Urteile. Klar hatte auch die BSQ Bausparkasse ein Risiko, aber bei ein paar Millionen in den Taschen und einer handvoll Klagen ist das kein Problem.



Unterwegs blieben Verbraucher die in ersten native und positive Urteile bekamen, in zweiter Instand gewannen und dann doch verloren haben. Man mag denken das die rechtslage so kompliziert sei, ist sie aber nicht. Die Bausparkasse hat die Verträge so gestaltet das zwei Landgerichte meinte sie wären nicht zu verstehen. Die BSQ hat die Verträge als Anlage vermarktet mit denen man gute Renditen erzielen kann. Aber im Vertrag Hürden versteckt.

 

Weitere Rechtsmittel sind nicht möglich, dazu sind die Streitwerte wohl zu gering. Oder der Anspruchsinhaber zu unwichtig. Verbraucherrechte sind in Deutschland eben gering.

Wussten Sie schon das wenn Sie umziehen und die Versicherung Ihnen keine Rechnung zustellen sie gekündigt werden können. Jedes andere Unternehmen muss recherchiere, was auch kein Problem wäre. Versicherungen nicht.








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