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Was ist denn der Unterschied zwischen Werk und Dienstvertrag, ist doch egal, Hauptsache der Rasen ist weg, Stimmt eigentlich kann es dem Auftraggeber egal sein wenn der Preis der selbe ist. Jedoch könnte der Gärtner des Dienstvertrags langsamer arbeiten und die Stunden würden immer mehr. Da kann er dann auch verlangen. Es sei denn er lag in der Sonne und tat nichts. Der Gärtner mit dem Werkvertrag kann brauchen so lange er will. Oder mit einem extra großen Rasenmäher sehr schnell ist. Nichts ändert den Preis.
Und wenn es schiefgeht haftet beide gleich. Nicht immer. Ist der Rasen nun besonders dick und es mäht sich besonders schlecht, dann ist man bei Werkvertrag fein raus. Der Gärtner schuldet den gemähten Rasen als Werk. Wie er das macht ist tatsächlich sein Problem. Der Gärtner mit dem Dienstvertrag mäht und mäht, egal wie lange es dauern mag,
Wie wird man die beiden wieder los bevor Sie fertig sind. Beide Verträge kann man jederzeit und mit sofortiger Wirkung kündigen. Jedoch mit unterschiedlichen Folgen. Beim Dienstvertrag zahlt man die bisherigen Stunden wie vereinbart und ist den Gärtner los. Den Werkvertrag muss man erst einmal komplett bezahlen. Danach verrechnet der Gärtner das was er gespart hat. Kann er den Mitarbeiter anders einsetzen, kann er keine Stunden abrechnen und spart Lohn und Maschineneinsatz. Den entgangenen Gewinn kann er behalten.
Wie viel er spart ist natürlich ein Streitthema, wie will man nachweisen was der Mitarbeiter- tatsächlich statt dessen gemacht hat. Am besten fragt man ihn wenn er geht, wohin er geht.
In diesem Fall hatte der verstorbene Vater seit den 70ern einen Mietvertrag für die Streit gegenständliche Wohnung. Vier Wochen nach dem Tod erklärte der Erbe in das Mietverhältnis einzutreten, Der Vermieter erklärt eine Woche später die Kündigung der Wohnung. mehr Infos