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15 Jahre Prozessfinanzierung: Erfinder FORIS AG feiert den Lückenschluss im Rechtsschutzsystem


Prozessfinanzierung senkt das Kostenrisiko für Kläger bei Prozessen auf Null. Die Nachfrage nach dieser juristischen Finanzdienstleistung ist seit ihrer Erfindung vor 15 Jahren durch die FORIS AG ungebrochen.



Das Prinzip der Prozesskostenfinanzierung : FORIS tritt am juristischen Markt wie ein Risikokapitalgeber auf und finanziert für übernommene Fälle die kompletten Kosten für einen Prozess, den Kläger nicht selbst finanzieren können oder wollen. Inklusive Kosten für Anwalt, Gericht, Sachverständige und Zeugen. Auch bei Prozessverlust. Bei guten Erfolgsaussichten für die Durchsetzung einer Klage, minimiert sich so das Risiko des Anspruchsinhabers tatsächlich auf Null. Im Erfolgsfall - und nur dann - ist FORIS am tatsächlich erzielten Erlös prozentual gemäß Vereinbarung beteiligt. In den letzten 15 Jahren - bis zum jetzigen Jubiläum - prüfte die FORIS Prozessfinanzierung rund 10.000 Finanzierungsanfragen mit einem Streitwertvolumen von über 7 Milliarden EURO. Und der Bedarf steigt weiter.



Warum Prozessfinanzierung: Vorteile für Anspruchsinhaber - im Wirtschafts- und Zivilrecht Prozessfinanzierung bedeutet für Kläger ein großes Plus gegenüber Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe (PKH) - oder sogar dem Einsatz eigener finanzieller Mittel. Denn Rechtsschutzversicherungen veranschlagen Haftungshöchstsummen und schließen einige Rechtsgebiete komplett aus. Die Prozesskostenhilfe deckt nur die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt - wenn ein Kläger unterliegt. Nur die Prozessfinanzierung senkt das Kostenrisiko für den Prozess auf Null und macht damit den Weg auch für solche Kläger frei, die aufgrund des Prozesskostenrisikos auf die Durchsetzung ihrer Forderung verzichten wollten. Sogar Gerichte weisen heute auf diese Möglichkeit der Prozessfinanzierung als Alternative zur PKH hin.






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